Was ist zu tun, wenn das Paket beschädigt oder geöffnet bei mir ankommt?


Wenn das Paket beschädigt/geöffnet bei Ihnen ankommen sollte, verweigen Sie bitte unbedingt die Paketannahme und teilen Sie dies bitte unverzüglich Ihrem Postzusteller und auch uns mit.

Bitte bedenken Sie bei der Annahme eines beschädigten/geöffneten Paketes folgendes:

Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Sendung sollten Sie den Inhalt sofort im Beisein des Auslieferers auf Vollständigkeit und soweit

möglich auf einwandfreie Beschaffenheit prüfen. 

Lassen Sie auf jeden Fall sofort ein Schadensprotokoll aufnehmen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nicht nur die Übernahme der Ware sondern auch, den äußerlich ordnungsgemäßem Zustand der Versandverpackung ohne erkennbare Mängel. Schadenersatzansprüche aus Transportschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen, wenn Sie nicht sofort im Beisein des Auslieferers die Ware kontrollieren und ggf. Beschädigungen in einem vom Auslieferer auszustellenden Schadensprotokoll festhalten oder die Annahme der Sendung wegen Beschädigung verweigern.

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